Prüfung von Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen
Feuer- und Rauchschutztüren gehören zu den unverzichtbaren Brandschutzeinrichtungen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Im Brandfall verhindern sie die zu schnelle Ausbreitung eines Feuers und die damit einhergehenden Kohlenmonoxid und Rauchentwicklung. Der Schutz von Menschenleben ist somit die wichtigste Aufgabe dieser Brandschutzeinrichtungen.
Grundlage dafür ist allerdings eine zuverlässige und störungsfreie Funktion im Notfall. Um diese zu gewährleisten sind Feuerschutztüren, Brandschutztüren und Feststelleinrichtungen regelmäßig nach §4 (3) ArbStättV zu überprüfen.